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   OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03   

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https://dejure.org/2003,13495
OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03 (https://dejure.org/2003,13495)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2003 - 13 W 39/03 (https://dejure.org/2003,13495)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 13 W 39/03 (https://dejure.org/2003,13495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hälfte des Gesamtwertes von zwei Grundstücken als Wert einer Auseinandersetzung von Grundstücksgemeinschaften; Reduzierung des Wertes eines Grundstücks um persönliche Schulden sichernde Belastungen

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 21; ; KV GKG Nr. 1653

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft durch Prozessvergleich - Streitwert, Vergleichswert und Vergleichsmehrwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03
    Es ist nahezu einhellige Auffassung, dass bei der Klage auf Auseinandersetzung einer Gemeinschaft der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers und damit nach dem Wert des von diesem begehrten Anteils zu bemessen ist, wobei es keinen Unterschied macht, ob es um die Auseinandersetzung einer Bruchteils- oder einer Gesamthandsgemeinschaft geht (vgl. nur BGH NJW 1975, 1415 und Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 300 ff).
  • OLG Koblenz, 02.03.1990 - 5 W 115/90

    Streitwert für eine Erbauseinandersetzungsklage bei Beendigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03
    Dies gilt auch im Falle eines Vergleichs, selbst wenn, was hier nicht einmal der Fall ist, im Vergleich die Auflassung von Grundstücken erklärt wird (OLG Frankfurt, Kostenrechtsprechung ZPO, § 3 Nr. 445; OLG Koblenz JurBüro 1991, 103 und Schneider/Herget, a.a.O., Rn. 4625).
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